STIFTUNG für BÄREN
§ 2
Zweck der Stiftung (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tier-, Natur- und Artenschutzes. Die Stiftung dient in diesem Sinne dem Schutz und der Wiederherstellung von Lebensräumen und der Durchsetzung von naturgemäßer Haltung von Tieren wildlebender Arten. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. die Betreibung des „Alternativen Bärenparks Worbis“ 2. die Gründung und das Betreiben weiterer Auffang- und Aufklärungsprojekte sowie Dokumentationszentren (alternativer Bärenpark) 3. die Unterstützung von Initiativen zur Schaffung alternativer Bärenparks und der Verwirklichung als Tier-, Natur- und Artenschutzprojekte 4. die Förderung von umweltpädagogischen Projekten 5. die Mitarbeit bei der Gestaltung und Durchsetzung von gesetzlichen Regelungen in den Bereichen Tier-, Natur- und Artenschutz 6. die Unterstützung von Auswilderungsprojekten 7. die Förderung von wissenschaftlichen Studien in der insitu- und exsitu-Wildtierforschung durch Forschungsaufträge und Stipendien 8. die Organisation von wissenschaftlichen Tagungen 9. die Förderung und/oder Durchführung von Naturschutzprojekten
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